1. September 2006

Strafbewehrte Unterlassungsaufforderung an DJV-Bundesvorsitzenden Konken

pdf icon  Schreiben an Michael Konken und DJV-BV wg. journalist-Beilage

vorab per Telefax  030 726 27 92-13
sowie per mail  konken@djv.de

Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Herrn Vorsitzenden Michael Konken
Schiffbauerdamm 40

10117 Berlin

                                                                                                                                1. September 2006

Beilage in der DJV-Verbandszeitschrift „journalist“

Sehr geehrter Herr Konken,

nicht ohne Irritation habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, daß der DJV-Bundesverband - trotz mehrfach gegen ihn ergangener gerichtlicher Verfügungen und Urteile, zuletzt am 15.08.2006 vor dem Landgericht Berlin - erneut einen Versuch der Abwerbung von Mitgliedern unseres Verbandes unternommen hat, wiederum zu Gunsten eines Vereins „Brandenburger Journalisten-Verband“:

Der an die Mitglieder unseres Verbandes ergangenen Ausgabe 07/2006 der vom DJV-Bundesverband herausgegebenen Zeitschrift „journalist“ lag ein Schreiben bei, in dem Thomas Mensinger, derzeit Vorsitzender dieses „Brandenburger Journalisten-Verband“, auf Briefbogen eben dieses Vereins unseren Mitgliedern gegenüber ankündigt, sie würden ab August 2006 die DJV-Zeitschrift „journalist“ nicht mehr erhalten. Wie wohl von den Verantwortlichen dieses Schreibens erhofft, haben daraufhin - und unter ausdrückliche Bezugnahme auf diese wohl ebenso satzungs- wie rechtswidrige Ankündigung - einige unserer Mitglieder die Mitgliedschaft in unserem Verein gekündigt bzw. um „Überweisung“ in Herrn Mensingers Verein ersucht.

In Ihrer Funktion als Vorsitzender des DJV und damit verantwortlicher Herausgeber der Zeitschrift „journalist“ habe ich Sie daher zunächst aufzufordern, mir die auch bereits mit Schreiben vom 09.07.2006 übermittelten und zur außerordentlichen DJV-Gesamtvorstandssitzung am 12.07.2006 vorgelegten Fragen zu beantworten:

1.   Wie ist das Schreiben eines Herrn Thomas Mensinger eines "Brandenburger Journalisten-Verband" an Mitglieder des DJV-Brandenburg als Beilage in die vom DJV-Bundesverband herausgegebene Zeitschrift "journalist" sowie in Postaussendungen des DJV-Bundesverbandes geraten?

2.   Trifft die in dem Schreiben von Herrn Mensinger mitgeteilte Information zu, wonach die Mitglieder des DJV-Brandenburg künftig nicht mehr mit der Zeitschrift "journalist" beliefert werden sollen?

3.   Wenn Frage 2 mit „Ja“ zu beantworten ist: Wie beabsichtigt der Bundesvorstand das in § 4 Abs. 2 lit. e DJV-Satzung normierte Recht (Die Mitglieder haben insbesondere die folgenden Rechte: e) Anspruch auf Information durch den Verband und auf regelmäßigen Bezug der DJV-Zeitschrift "journalist") auf regelmäßigen Bezug der DJV-Zeitschrift "journalist" für alle Mitglieder zu gewährleisten? Aus welcher Norm ergibt sich die Pflicht der Landesverbände, für die Zeitschrift des Bundesverbandes zu bezahlen?

4.   Wenn Frage 2 mit „Ja“ zu beantworten ist: Warum teilt Herr Mensinger das Ende der Belieferung den Betroffenen mit, nicht aber der DJV-Bundesverband und/oder der Verlag Rommerskirchen? Wer hat Herrn Mensinger informiert und beauftragt, ein „attraktives Angebot“ des Verlages werbend anzupreisen?

5.   Wenn Frage 2 mit „Ja“ zu beantworten ist: Weshalb wartet der Bundesverband bezüglich der Zeitschrift „journalist“ nicht das von ihm selbst begonnene Gerichtsverfahren ab, in dem geklärt werden wird, ob auch der DJV-Brandenburg Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat und deshalb gegen einen Beitragsanspruch des DJV-Bundesverbandes aufrechnen kann?

Darüber hinaus habe ich Sie aufzufordern, im Sinne der Solidarität und Chancengleichheit allen DJV-Mitgliedern in Brandenburg mit der nächsten erreichbaren Ausgabe der DJV-Zeitschrift "journalist" nun auch ein Informationsschreiben unseres Verbandes zu übersenden; dieses Schreiben übermittele ich Ihnen per mail als druckfertiges pdf.

Außerdem bitte ich Sie, bis spätestens Dienstag, den 05.09.2006 12.00 Uhr hier eingehend (eine Vorabübermittlung per Telefax an 0331/29 35 11 wird als fristwahrend gewertet) zu erklären, daß es der DJV künftig bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe unterlassen wird, derartige (Abwerbe-)Aktionen wie diejenige des Herrn Mensinger im „journalist“ 07/2006 durchzuführen/durchführen zu lassen oder zu unterstützen. Zudem bitte ich Sie, ebenfalls bis zum 05.09.2006, 12.00 Uhr hier eingehend zu erklären, daß das vor mir geforderte Schreiben allen DJV-Mitgliedern in Brandenburg mit der nächsten erreichbaren Ausgabe der DJV-Zeitschrift "journalist" zugesandt werden wird.

Sollten diese Erklärungen hier nicht fristgerecht vorliegen, werden Sie ein weiteres Verfahren zu Lasten des DJV zu verantworten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Journalisten-Verband
- Landesverband Brandenburg -

Torsten Witt, Vorsitzender

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