Schreiben des DJV-Brandenburg zur Sitzung des DJV-Gesamtvorstandes am 4. und 5. September 2006
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Deutscher Journalisten-Verband e.V.
Herrn Vorsitzenden Michael Konken
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
4. September 2006
Sitzung des DJV-Gesamtvorstandes am 4. und 5. September 2006 in Bonn
Sitzungen des DJV-Gesamtvorstandes in Kassel und Fulda
Sehr geehrter Herr Kollege Konken,
sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen des Gesamtvorstandes,
vorab freue ich mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, daß ich als meinen und damit des DJV-Brandenburg Vertreter in die Sitzung unseres DJV-Gesamtvorstandes am 4. und 5. September 2006 den Ihnen von Person bekannten Vorstandskollegen Hans Werner Conen entsende und entsprechend bevollmächtige.
Aus gegebenem Anlaß möchte ich zudem erneut ausdrücklich darauf hinweisen, daß dem DJV-Brandenburg und seinen Vertretern vollumfängliche Gleichbehandlung mit den anderen Mitgliedsverbänden des DJV und ihren Vertretern geschuldet wird. Dies schließt „Sonderbehandlungen“ wie die Forderung nach Legitimation allein unserer Vertreter im Gesamtvorstand ebenso aus wie die - augenscheinlich vor allem bei Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege Vorsitzender, besonders beliebte - gleichfalls lächerliche wie rechtswidrige Aufforderung, Sitzungen zu verlassen, auf denen unsere vertretungsberechtigten Bevollmächtigten erscheinen.
Sollte es also auf dieser bevorstehenden Sitzung des Gesamtvorstandes zu ähnlichen Vorfällen kommen wie auf vergangenen Sitzungen, wird dies ohne weitere Abmahnung unverzüglich juristische Konsequenzen nach sich ziehen.
Zudem habe ich folgendes mitzuteilen:
Die Protokolle der Sitzungen des DJV-Gesamtvorstandes am 19. Juni 2006 in Kassel und am 12. Juli 2006 in Fulda enthalten fehlerhafte Darstellungen, die wir zu berichtigen fordern. Die Ziffern 1 bis 9 betreffen das Protokoll der Sitzung in Kassel, die nachfolgenden Ziffern 10 bis 16 das Protokoll der Sitzung in Fulda.
1. Die Sitzung in Kassel wurde am 19. Juni 2006 kurz vor 18.00 Uhr durch den Vorsitzenden Koll. Konken nicht unterbrochen, sondern mit der Bemerkung geschlossen, die Tagesordnung sei erledigt und die Fortsetzung der Sitzung am folgendem Morgen entfalle. Die Protokollierung des Sitzungsendes fehlt. Die Protokollangabe „20.6. 09.00 - 10.30 Uhr“ ist folglich zu streichen; ebenso ist der Zusatz „19.6.“ beim Namen des Brandenburgischen Bevollmächtigten Koll. Hans Werner Conen zu streichen, weil es eine Sitzung am 20. Juni 2006 nicht gegeben hat.
Unter Bezugnahme auf die geschlossene Sitzung hat am 19. Juni 2006 Herr Kollege Landesvorsitzender Karl Geibel „diejenigen, die nicht schon abreisen, für den nächsten Morgen zum Kaffee“ eingeladen, um einmal zwanglos „dies und das“ besprechen zu können. Es ist folglich zweifelhaft, ob Herr Kollege Geibel tatsächlich, wie das Protokoll ausweist, nur am 19. Juni anwesend war
2. Wir beantragen zu klären und verlangen Auskunft, aufgrund welchen Satzungsrechts die Herren von Schmettow (Bayern) und Gählert (Brandenburger Journalisten-Verband) laut Protokoll an der Sitzung teilgenommen haben. Da die Herren Kollegen Landesvorsitzenden Dr. Stöckel und Mensinger anwesend waren, kommt eine bevollmächtigte Vertretung nicht in Betracht; ebensowenig sind die genannten Personen als Geschäftsführer ihrer Verbände benannt worden.
3. Unter TOP 2 wird ausgeführt, das Protokoll der Sitzung vom 24./25. April 2006 sei „einstimmig genehmigt“ worden. Dies trifft nicht zu: der Brandenburgische Bevollmächtigte hat dem Protokoll nicht zugestimmt.
4. Unter TOP 3 wird ausgeführt, daß „Kurdistan als zweites Partnerland“ derzeit nicht erreichbar sei. Es ist im Protokoll zu vermerken, daß damit auch weiterhin nicht zu rechnen ist, weil ein „Land“ oder gar ein „Staat“ „Kurdistan“ nicht existiert und dies auch für die allernächste Zukunft nicht zu erwarten ist.
5. Unter TOP 4.1 fehlt die Darstellung, daß der Landesverband Bayern eine Diskussion und Untersuchung über „rätselhafte Massen-E-Mails, die im DJV kursieren“ verlangt hat, diesen Antrag aber kurz darauf wieder zurückgezogen hat.
6. Unter TOP 4.3 ist zu ergänzen, daß auf die Fragen des Brandenburgischen Bevollmächtigten wegen der „Kommission Finanzausgleich“ die Antwort verweigert wurde. Die Fragen bezogen sich auf die Einsetzung der Kommission durch den Bundesvorsitzenden, dessen Teilnahme an deren Sitzung und die Versendung von Unterlagen durch die Bundesgeschäftsstelle ohne Hinweis auf ein „Auftragsverhältnis“ und dessen Satzungsgrundlage.
7. Unter TOP 6.1 wird dargestellt, die Mitglieder der Antragskommission für den Verbandstag 2006 seien „einstimmig gewählt“ worden. Dies trifft nicht zu: der Brandenburgische Bevollmächtigte hat nicht zugestimmt.
8. Unter TOP 6.2 wird dargestellt, der Vorsitzende Koll. Konken habe mitgeteilt, „dass Staatssekretär Naumann bereit gewesen wäre, am Verbandstag eine Rede zu halten.“ Dies ist unzutreffend und kann auch wohl nicht möglich sein: einen „Staatssekretär Naumann“ gibt es in der Bundesregierung seit Bildung der „Großen Koalition“ nicht mehr.
9. Die Mitteilung unter TOP 7 „IFG-Vereinsgründung“, es sei der einstimmige Beschluß gefaßt worden, dem Verein beizutreten, ist unzutreffend. Der Brandenburgische Bevollmächtigte hat nicht für den Beitritt gestimmt.
10. Laut erster Seite des Protokolls der Sitzung des Gesamtvorstandes in Fulda hat diese am 12. Juni 2006 stattgefunden. Dies ist eine offenbare Unrichtigkeit, die in „12. Juli 2006" zu berichtigen ist.
11. Laut Protokoll hat es zwei Tagesordnungspunkte, nämlich „Tarifpolitische Situation Tageszeitungen“ und „Verschiedenes“ gegeben. Dies trifft nicht zu: Ausweislich der der Einladung beigefügten Tagesordnung gab es nur den Punkt „Tarifpolitische Situation Tageszeitungen“. Ein alternativer Tagesordnungsentwurf des DJV-Brandenburg wurde mehrheitlich abgelehnt, weshalb es bei der ursprünglichen Tagesordnung verblieb. Die Angabe „Verschiedenes“ unter „Tagesordnung“ ist demnach aus dem Protokoll zu streichen.
12. Im Protokoll wird der Brandenburgische Bevollmächtigte im Unterschied zu den Vertretern der anderen Mitgliedsverbände, die durchgängig als „Kollege“ bzw. „Kollegin“ aufscheinen, als „Herr“ Conen bezeichnet. Ein sachlicher Grund dafür, dem Brandenburgischen Bevollmächtigten als einzigem die im Verband übliche Anrede „Kollege“ vorzuenthalten, wird nicht genannt und ist auch nicht ersichtlich. Die ohne sachlichen Grund isolierende Bezeichnung ist ein offensichtlicher Akt von Mobbing und Diskriminierung; wir verweisen hier auch auf das seit dem 18.08.2006 in Kraft getretene „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) “. Der DJV-Brandenburg ist vollumfänglich gleichberechtigter Mitgliedsverband des DJV: Weder der DJV-Brandenburg noch seine Vertreter in Organen des Bundesverbandes dürfen auch nur im geringsten nachteilig anders behandelt werden als die sonstigen Verbände und ihre Vertreter. Im Protokoll ist demnach bei jeder Erwähnung des Namens des Brandenburgischen Bevollmächtigten das Wort „Herr“ durch das Wort „Kollege“ zu ersetzen.
13. Im Protokoll wird dargestellt, trotz dahingehendem „einstimmigem Votum des Gesamtvorstands“ habe „Herr Conen“ den Saal nicht verlassen. Dies trifft nicht zu; es gab kein „einstimmiges Votum“, weil der Brandenburgische Bevollmächtigte nicht zugestimmt hat. Das Protokoll ist zu berichtigen.
14. Im Protokoll wird dargestellt, Herr Kollege Geibel habe „die Verantwortlichen“ für das „Pamphlet Der Stadl“ scharf kritisiert und sie „Lumpen“ genannt. Darauf heißt es: „Herr Conen weist die Beschuldigungen zurück.“ Dies jedoch ist manipulativ und falsch: Der Brandenburgische Bevollmächtigte hat nicht die gegen Dritte - nämlich die offenbar unbekannten Verantwortlichen für das Magazin „Der Stadl“ - gerichteten Beschuldigungen zurückgewiesen, sondern die gegen ihn selbst gerichteten Vorwürfe des Herrn Koll. Geibel. Danach gehöre Conen zu den „Verbrechern, die hinter dem Stadl stecken“, und er - Geibel - sehe wegen gemutmaßter stilistischer Eigenarten des Stadl „die Identifikation bei Conen“. Durch Weglassen des Entscheidenden wird demnach die Zurückweisung manipulativ falsch zugeordnet und es entsteht der falsche Eindruck, der Brandenburgische Bevollmächtigte habe „pro Stadl“ geredet. Im Protokoll ich daher richtigzustellen, daß der Brandenburgische Bevollmächtigte sich ausschließlich gegen auf ihn selbst bezogene Beschuldigungen Herrn Koll. Geibels verwahrt und über die Verantwortung für den Stadl nichts gesagt hat.
15. Im Protokoll bleibt unerwähnt, daß Herr Kollege Konken im Zusammenhang mit Fragen nach dem Stadl angekündigt hat, der DJV werde gegen den Brandenburgischen Bevollmächtigten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten; einen entsprechenden Auftrag erteilte er in der Sitzung Herrn Justitiar Pöppelmann. Im Strafverfahren, so meinte Herr Kollege Konken, sei der Beschuldigte dann zur Aussage verpflichtet. Dies ist zweifellos ein wichtiges Detail der Sitzung, das im Protokoll erwähnt werden muß, ja auf gar keinen Fall fehlen darf.
16. Im Protokoll bleibt unerwähnt, daß sich nach der kurzen Darlegung des Herrn Hauptgeschäftsführers Engeroff zu den Tarifverhandlungen für Tageszeitungsredakteure der Brandenburgische Bevollmächtigte mit der Frage zu Wort gemeldet hat, warum nichts zum sogenannten „Tarifwerk 2" mitgeteilt worden sei, mit dem die Verleger das Gehaltsniveau bei Neueinstellungen um rund 20 Prozent senken wollen; eine Antwort auf diese Frage wurde verweigert. Das Protokoll ist entsprechend zu ergänzen.
Insoweit unsere Anmerkungen zu den erforderlichen Protokolländerungen.
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, im Sinne einer endlich auch wieder erfolgversprechenden Arbeit unseres DJV-Gesamtverbandes stellen wir Ihnen und dem Bundesvorstand hiermit erneut die bereits mit Schreiben vom 9. Juli 2006 dem Bundes- und Gesamtvorstand vorgelegten und bis heute unbeantwortet gebliebenen Fragen.
Die nun vergangenen fast zwei Monate dürften einen wohl ausreichenden Zeitrahmen dargestellt haben, seitens des Bundesvorstandes entsprechende Antworten zu generieren. Sollten diese unsere Fragen auf der nun anstehenden Sitzung vollumfänglich und zufriedenstellend beantwortet werden, will der DJV-Brandenburg gerne eine erneute - und dann öffentliche - Fragestellung auf dem DJV-Verbandstag in Mannheim überdenken:
1. Wie viele Mitglieder des DJV sind von den jüngst geführten Tarifverhandlungen betroffen, d.h. für wie viele DJV-Mitglieder würde ein möglicherweise zustande kommender Tarifvertrag gelten und für wie viele hat der bisherige (jetzt in der Nachwirkung befindliche) gegolten?
2. Welchen Organisationsgrad hat der DJV bei den Redakteuren von Tageszeitungen und Zeitschriften und wie viele Mitglieder des DJV sind festangestellte Redakteure bei Tageszeitungen und Zeitschriften?
3. Treffen Informationen zu, nach denen nur 50% aller privatwirtschaftlichen Medienunternehmen in Deutschland noch tarifgebunden sind?
4. Welche Landesverbände haben im Zuge des nun seit elf Monaten andauernden tariflosen Zustandes Streiks gefordert bzw. ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu erklärt?
5. Welche Erkenntnisse hat der DJV über die Bereitschaft der betroffenen Mitglieder, für einen Tarifabschluß in den Streik zu treten?
6. Treibt der DJV-Bundesverband - bezogen auf den monatlichen Beitrag von 6,22 Euro je Mitglied - für die dem DJV angehörenden freiberuflichen Journalisten einen finanziell, personell und organisatorisch mindestens gleichen Aufwand wie für die Tarifpolitik zugunsten der Festangestellten? Welche Tatsachen-Informationen stellt der DJV den Landesverbänden zur Verfügung, damit diese auf Vorwürfe reagieren können, die Freien finanzierten die Tarifpolitik (einschließlich des Streikfonds) für die Festen?
7. Wann beabsichtigt der Bundesvorstand dem Gesamtvorstand den nach § 5 Abs. 4 DJV-Arbeitskampf-Unterstützungsordnung jährlich zu erstattenden Bericht über die Gesamthöhe der im Streikfonds angesammelten Mittel vorzulegen?
8. In welcher Gesamthöhe stehen derzeit finanzielle Mittel für mögliche Arbeitskämpfe im Streikfonds zur Verfügung?
9. Wann wird der Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer, der nach § 5 Abs. 4 DJV-Arbeitskampf-Unterstützungsordnung auch Feststellungen über den Streikfonds enthalten muß, dem Gesamtvorstand vorgelegt? Ist der Prüfungsbericht für 2005 bereits erstellt? Wenn ja: Wie lauten die Feststellungen über den Streikfonds?
10. Der DJV Berlin hat öffentlich (in seinem Mitgliederblatt „Forum“) erklärt: „Die Beitragsschulden unseres Verbandes sind fürs erste bis Ende des Jahres gestundet.“ Bestätigt der Bundesvorstand diese Information?
11. Wenn Frage 10 mit „Ja“ zu beantworten ist: Wer hat aufgrund welcher Zuständigkeit über die - weitere - Stundung bis Jahresende 2006 entschieden, nachdem der Gesamtvorstand die Stundung nur bis zum 30. Juni 2006 bewilligt hat?
12. Wer ist nach der Satzung für die Entscheidung über Anträge in Beitragsangelegenheiten, hier insbesondere Stundungen, zuständig?
13. Haben (außer dem DJV Berlin) weitere Landesverbände beim Bundesverband Stundung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung etc. - ganz oder teilweise - beantragt? Wenn ja: Welche?
14. Wie ist das Schreiben eines Herrn Thomas Mensinger eines "Brandenburger Journalisten-Verband" an Mitglieder des DJV-Brandenburg als Beilage in die vom DJV-Bundesverband herausgegebene Zeitschrift "journalist" sowie in Postaussendungen des DJV-Bundesverbandes geraten?
15. Trifft die in dem Schreiben von Herrn Mensinger mitgeteilte Information zu, wonach die Mitglieder des DJV-Brandenburg künftig nicht mehr mit der Zeitschrift "journalist" beliefert werden sollen?
16. Wenn Frage 15 mit „Ja“ zu beantworten ist: Wie beabsichtigt der Bundesvorstand das in § 4 Abs. 2 lit. e DJV-Satzung normierte Recht auf regelmäßigen Bezug der DJV-Zeitschrift "journalist" für alle Mitglieder zu gewährleisten? Aus welcher Norm ergibt sich die Pflicht der Landesverbände, für die Zeitschrift des Bundesverbandes zu bezahlen?
17. Wenn Frage 15 mit „Ja“ zu beantworten ist: Warum teilt Herr Mensinger das Ende der Belieferung den Betroffenen mit, nicht aber der DJV-Bundesverband und/oder der Verlag Rommerskirchen? Wer hat Herrn Mensinger informiert und beauftragt, ein „attraktives Angebot“ des Verlages werbend anzupreisen?
18. Wenn Frage 15 mit „Ja“ zu beantworten ist: Weshalb wartet der Bundesverband bezüglich der Zeitschrift „journalist“ nicht das von ihm selbst begonnene Gerichtsverfahren ab, in dem geklärt werden wird, ob auch der DJV-Brandenburg Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat und deshalb gegen einen Beitragsanspruch des DJV-Bundesverbandes aufrechnen kann?
Und schließlich möchte ich dann nochmals erinnern an die Beantwortung meiner Frage im Schreiben vom 30. Juni 2006: Wer hat auf der Gesamtvorstandssitzung am 19. oder 20. Juni 2006 wem gegenüber die schließlich für den 12. Juli terminierte Gesamtvorstandssitzung vorgeschlagen bzw. verlangt?
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wir fordern Sie nachdrücklich auf, insbesondere auf Gremiensitzungen des DJV zu der allen Mitgliedern und der (insgesamt höchst unersprießlichen) Lage des Gesamtverbandes geschuldeten Sacharbeit unter Einschluß unseres gleichberechtigten DJV-Brandenburg zurückzukehren! Lassen Sie davon ab, diese Sitzungen weiterhin zu lächerlichen emotionalen Tribunalen ohne Tatsachengrundlage gegen einen Mitgliedsverband oder einzelne Personen zu mißbrauchen!
Der im Juni 2004 willkürlich und mit frei erfundenen Beschuldigungen vom Zaune gebrochene Streit ist durch Urteile unabhängiger Gerichte entschieden. Sich an Urteile als friedensstiftende Grundlage des Zusammenlebens zu halten, ist eines der Prinzipien unseres Rechtsstaates. Und bitte bedenken Sie: Es ist innerhalb wie außerhalb des DJV nicht mehr vermittelbar, wenn Sie weiter so handeln, als gelte dieser Grundsatz ausgerechnet für Sie nicht!
Der DJV-Brandenburg hat für den Verbandstag in Mannheim u.a. einen Antrag zur Beendigung des innerverbandlichen Streits vorgelegt; wir appellieren an Sie, sich diesem Antrag nicht zu verschließen und Zukunft und Fortbestand dieses unseres gemeinsamen DJV nicht willkürlich auf’s Spiel zu setzen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Deutscher Journalisten-Verband
- Landesverband Brandenburg -
Torsten Witt, Hans Werner Conen,
Vorsitzender Mitglied des Vorstandes
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