26. Juli 2007

DJV-Brandenburg erneut erfolgreich bei Gericht – Bundesverband muß zahlen

Der DJV-Brandenburg hat sich schon wieder gegen den DJV-Bundesverband bei Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Potsdam hat die Beschwerde bezüglich der Abweisung des vom DJV-Bundesvorsitzenden Konken gegen den eigenen Landesverband gestellten Insolvenzantrags als unzulässig verworfen. Der DJV muß nun nicht nur die enormen Kosten des gescheiterten Antrags, sondern auch noch die seiner gescheiterten Beschwerde tragen.

Der DJV-Bundesvorsitzende Konken hatte während einer lebensbedrohlichen akuten Erkrankung des damaligen Vorsitzenden des Landesverbands Brandenburg ohne Vorliegen von Gründen das Insolvenzverfahren über seine innerverbandlichen Gegner herbeizuführen versucht. Dies war beim Amtsgericht Potsdam erfolglos.

Der Stellvertretende Brandenburgische Vorsitzende Klaus Minhardt nahm die erneute Niederlage des Bundesverbands zum Anlaß, zur Vernunft und damit zur Beendigung der seit Juni 2004 in Dutzenden von Gerichtsverfahren ausgefochtenen Streitereien zu mahnen: „Alle entscheidenden Verfahren sind zugunsten Brandenburgs ausgegangen. Unser Ausschluß aus dem Dachverband war übelstes Unrecht. Dennoch reichen wir den Verlierern die Hand. Der Bundesvorstand muß nur endlich rechtskräftige Gerichtsurteile als Lösung des Konflikts anerkennen.“

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