Das „Zentralorgan“ des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), der „Journalist“, hat falsch berichtet und ist dafür vom Deutschen Presserat verurteilt worden. Wegen Verstoßes gegen Ziffer 2 (Sorgfalts- und Recherchepflicht) des Pressekodex erteilte der Beschwerdeausschuß dem Verbandsblatt einen „Hinweis“.
Das ist die untere Stufe einer Verurteilung wegen Verletzung des Pressekodex. „Mehr wäre ein Wunder an Unabhängigkeit gewesen, die der Presserat wohl nicht hat, wenn es um Veröffentlichungen seiner ihn finanziell unterhaltenden Trägerverbände – darunter der DJV – geht,“ erklärte Beschwerdeführer Hans Werner Conen, Vorsitzender des Brandenburgischen DJV-Landesverbands.
Über Conen war im „Journalist“ berichtet worden, gegen ihn sei wegen der Teilnahme an einer DJV-Sitzung (!) Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet worden; das stimmte nicht. Die ehemalige „Journalist“-Redakteurin Ulrike Kaiser enthüllte darauf ganz ungeniert, wie die „Recherche“ beim DJV-Zentralorgan so gelaufen ist: Der Bundesvorsitzende Konken hat’s einfach behauptet, die Verbandsblatt-Redakteurin hat’s einfach gehorsam geschrieben. Der Presserat stellte dazu fest: „Die Redaktion hätte die genauen Umstände dieses Vorgangs vorab klären können und müssen.“ Conen: „So etwas ist kein unabhängiger Journalismus, sondern Agitprop und Propaganda. Ich sollte als mutmaßlicher Straftäter denunziert werden. Wir sehen nun auch manch anderes im ‚Journalist’ in neuem Licht.“
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