Der DJV-Brandenburg hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
gegen die SPD-Politikerin Heide Simonis begrüßt. Das höchste deutsche
Zivilgericht hat die Veröffentlichung von Fotos in der „Bild“-Zeitung,
die Simonis beim Einkaufen zeigen, gebilligt. Dem Versuch der
Parteipolitikerin, die „Bild“-Zeitung zu verpflichten, ihr bislang
unbekannte Fotos herauszugeben oder vor der Veröffentlichung
vorzulegen, erteilte der BGH eine klare Absage. Der BGH machte
deutlich, dass Politiker Bildberichterstattung hinzunehmen haben, weil
ein „hohes öffentliches Interesse“ bestehe.
Dazu Klaus Minhardt, Vorstandsmitglied des DJV-Brandenburg: „Ein erfreuliches Urteil, das unseren Kollegen Klarheit verschafft. Damit ist allerdings der Versuch der Parteibuch-Mafia, Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland praktisch abzuschaffen, nicht beendet. Die gescheiterte SPD-Ikone Simonis hat es nur besonders plump und toll getrieben.“
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