3. November 2011

Ab 1.1.2012 entfällt der Pfändungsschutz von Konten

Ab Januar schützt nur noch das P-Konto vor vollständigen Kontopfändungen. Wer von Pfändungen bedroht ist, sollte schleunigst sein Konto auf ein P-Konto umstellen.

Diese einschneidende Maßnahme wird vom BMJ praktisch nicht kommuniziert. Am 1.1.2012 werden gepfändete Beträge ausgekehrt, falls nicht vorher eine Umwandlung stattgefunden hat. Banken, Sozialberater, Jobcenter und Gerichtsvollzieher beraten zum Thema.

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