Ab Januar schützt nur noch das P-Konto vor vollständigen
Kontopfändungen. Wer von Pfändungen bedroht ist, sollte schleunigst sein
Konto auf ein P-Konto umstellen.
Diese einschneidende Maßnahme wird vom BMJ praktisch nicht kommuniziert. Am 1.1.2012 werden gepfändete Beträge ausgekehrt, falls nicht vorher eine Umwandlung stattgefunden hat. Banken, Sozialberater, Jobcenter und Gerichtsvollzieher beraten zum Thema.
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