So etwas gab es noch nie: Mit einem Insolvenzantrag wollte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken, den eigenen Landesverband Brandenburg mit zahlreichen Mitgliedern vernichten. Doch das einmalige Schurkenstück ist auf ganzer Linie gescheitert: Das Amtsgericht Potsdam hat bereits am 15. März 2007 die zunächst routinemäßig angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Ein gerichtlich bestellter Gutachter war zuvor zu einem selten eindeutigen Ergebnis gekommen: Keiner der gesetzlichen Insolvenzgründe – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – liegt vor. Der Insolvenzantrag des seit Jahren wesentlich mit innerem Streit beschäftigten Journalistenverbands gegen die eigenen Leute war demnach böswillig und rechtsmißbräuchlich. Es ging dem Antragsteller offenbar um ganz andere Fragen als zu hohe Schulden oder Zahlungsschwierigkeiten.
Der Brandenburgische Landesvorsitzende Hans Werner Conen: „Der mit immer abstruseren Mitteln ausgefochtene Funktionärskrieg im DJV hat allein den Bundesverband inzwischen rund eine Million gekostet. Vorläufiger Tiefpunkt ist nun der vor die Wand gefahrene Insolvenzantrag, der natürlich wieder viel Geld kostet. Nach fast drei Jahren, in denen der Bundesvorsitzende Konken, ein Nicht-Journalist, Dutzende von Prozessen verloren und das Ansehen des DJV auf Null gebracht hat, muß nun endlich Schluß mit dem größten Geldvernichter in der Verbandsgeschichte sein: Konken muß unverzüglich zurücktreten.“
Der Stellvertretende Vorsitzende Klaus Minhardt ergänzt: „Es ist eine kafkaeske Situation: Seit Jahren bekämpft uns der Bundesverband als ginge es um die Rettung der Welt vor dem Bösen. Von den ursprünglich einmal genannten Gründen, darunter so bizarre Erfindungen wie ‚Unterwanderung durch Neo-Nazis’, ist nach Dutzenden von Gerichtsurteilen zu unseren Gunsten nichts übrig geblieben. Doch der Bundesvorstand, der wohl dringend Feinde braucht, kämpft unverdrossen weiter – nun schon lange ohne Gründe zu nennen.“
Der DJV-Bundesverband hatte für seinen Insolvenzantrag vom 1. Dezember 2006 gegen Brandenburg den Umstand ausgenutzt, daß dessen damaliger Vorsitzender nach einem schweren Schlaganfall handlungsunfähig in der Klinik lag. Der Brandenburgische Vorstand hat bereits beschlossen, Schadenersatzforderungen wegen der Einschränkungen aufgrund des böswilligen Insolvenzantrags zu prüfen.
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