Anträge und Fragen des DJV-Brandenburg zum DJV-Verbandstag 2006.pdf
Sehr geehrter Herr Konken,
zur satzungsgemäßen Behandlung und Beschlußfassung auf dem Verbandstag in Mannheim legt der DJV-Brandenburg die nachfolgenden sechs Anträge und 18 Fragen vor; wir bitten, diese an die Verbandstagsteilnehmer zeitgerecht versenden zu wollen.
Die nunmehr auf dem Verbandstag erfolgende Fragestellung an den Bundesvorstand wird erforderlich, da unser Schreiben vom 9. Juli 2006 bis heute unbeantwortet geblieben ist.
Diese unsere Fragen werden mitgeteilt, um Gelegenheit zu geben, Informationen und Unterlagen rechtzeitig beizuziehen.
Wir bitten um kurzfristige Eingangsbestätigung und entsprechende Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Journalisten-Verband
- Landesverband Brandenburg -
Torsten Witt, Hans Werner Conen,
Vorsitzender Mitglied des Vorstandes
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1. Beendigung des innerverbandlichen Streits / Blick nach vorn
Der Verbandstag möge beschließen:
Der Verbandstag beauftragt den Bundesvorstand im Wege der Richtlinie (gem. § 10 Abs. 1 der Satzung), unverzüglich mit dem DJV-Landesverband Brandenburg ohne Vorbedingungen Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dem Landesverband die nach Wortlaut und Geist der Satzung gleichberechtigte Mitgliedschaft im DJV zu ermöglichen. Der Bundesverband erkennt die vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen als friedensstiftende abschließende Regelungen an. Soweit Verfahren noch gerichtshängig sind, verhandelt der Bundesvorstand mit dem Landesvorstand des DJV-Brandenburg über eine Beendigung durch fairen Vergleich.
Begründung:
Unabhängig von unterschiedlicher Bewertung einzelner Streitfragen kann sich der DJV insgesamt die verbandsinternen Auseinandersetzungen sowohl finanziell wie unter dem Gesichtspunkt fortlaufender schwerer Imageschäden nicht leisten. Die Hoffnungen haben sich nicht erfüllt, die bei Gericht gescheiterten Ausschlüsse der Landesverbände Berlin und Brandenburg könnten letztlich durch den massenhaften Übertritt von Mitgliedern in die eigens mit hohen Subventionen gegründeten neuen zusätzlichen Verbände doch noch gelingen. Da die neuen Verbände sich nicht selbst finanzieren können, ist statt dessen ein zusätzliches belastendes Problem entstanden. Das kann insbesondere in einer Zeit nicht hingenommen werden, da der DJV sich finanziell und personell voll auf sein Kerngeschäft Tarifpolitik konzentrieren muß, wenn er dort noch Erfolg haben will. Vor diesem Hintergrund ist es - nach Dutzenden verlorener Prozesse und enormen Kosten - nicht mehr nachvollziehbar, wenn zwar mit dem Landesverband Berlin „Friedensverhandlungen“ stattfinden, nicht aber mit dem kleineren Brandenburg, zumal die - inzwischen bei Gericht widerlegten - Vorwürfe gegen Brandenburg weitaus geringer waren als die gegen Berlin.
2. Vorsorge gegen Verlust der Tariffähigkeit
Der Verbandstag möge beschließen:
Der Verbandstag beauftragt den Bundesvorstand im Wege der Richtlinie, unverzüglich ein Konzept dazu vorzulegen, wie die Tariffähigkeit der Landesverbände, die sich finanziell nicht allein tragen können und in denen Arbeitnehmer eine Minderheit sind, gesichert bzw. wiederhergestellt werden kann. Weiter möge der Bundesvorstand zu der Frage Stellung nehmen, ob und inwieweit die Tariffähigkeit des DJV-Bundesverbandes durch nicht tariffähige Landesverbände berührt wird. Die Stellungnahmen sind bis April 2007 dem Gesamtvorstand vorzulegen.
Begründung:
Der DJV-Bundesverband ist eine „Koalitionen-Koalition“, das heißt: seine Gewerkschaftseigenschaft bzw. Tariffähigkeit ist von den Landesverbänden, bei denen natürliche Personen Mitglied sind, abgeleitet. Erfüllen nun Landesverbände die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Kriterien für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft nicht, ist auch die Tariffähigkeit des Bundesverbandes in Gefahr. Zu den zwingenden Kriterien für die Tariffähigkeit gehört die „Mächtigkeit“ einschließlich ausreichender finanzieller Mittel. Zahlreiche Landesverbände verfügen aber nicht über die für eine eigenständige Tarifpolitik notwendigen eigenen Finanzmittel; auch fehlt es ihnen am erforderlichen Fachpersonal. Weiter ist es langjährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß eine tariffähige Gewerkschaft zwingend jedenfalls weit überwiegend aus Arbeitnehmern bestehen muß; dies ist wohl bei keinem DJV-Landesverband mehr der Fall. Konkurrierende Gewerkschaften, aber auch einzelne Arbeitgeber können jederzeit beim Arbeitsgericht den Antrag stellen, dem DJV die Tariffähigkeit abzuerkennen.
3. Gegnerfreiheit des DJV-Gesamtvorstandes
Der Verbandstag möge beschließen:
Der Gesamtvorstand beauftragt den Bundesvorstand im Wege der Richtlinie, unverzüglich eine die Gegnerfreiheit des DJV-Gesamtvorstandes sichernde bzw. herstellende Satzungsänderung auszuarbeiten, durch die gewährleistet wird, daß im Gesamtvorstand bei Entscheidungen über Kollektivverträge (vergl. § 17 Abs. 2 lit. d Satzung) und bei der Wahl der Mitglieder der Tarifkommissionen (vergl. § 17 Abs. 2 lit. c Satzung) nur solche Personen mitwirken dürfen, die Arbeitnehmer ohne leitende Stellung mit Arbeitgeberfunktion sind.
Begründung:
Koalitionen sind ausschließlich solche aus Arbeitnehmern (oder Arbeitgebern); nur diese sind auch durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt (vergl. Scholz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Stand Februar 1999, Artikel 9 Rn. 193). Selbständige, Rentner, Arbeitslose, Studenten, etc. können von vornherein keine Koalition (= Gewerkschaft) bilden. Für die Tariffähigkeit ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist die „Gegnerfreiheit“. Ob der DJV „gegnerfrei“ ist, unterfällt Zweifeln, weil der Verband weit überwiegend Mitglieder hat, deren Interessen zu denen der festangestellten Journalisten im Widerspruch stehen. Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt (BAG, Beschluß vom 15.3.1977, 1 ABR 16/75), daß etwa die Mitwirkung von leitenden Angestellten in Bezug auf die Gegnerfreiheit schädlich ist. Die Gewerkschaft muß dafür sorgen, daß die Beeinflussung gewerkschaftlicher Entscheidungen durch „Gegner“ organisatorisch ausgeschlossen ist: „Ein Verband, der ... sowohl außertarifliche nicht leitende Angestellte wie auch leitende Angestellte erfaßt, muß von seiner Organisationsstruktur her Vorsorge dafür treffen, daß die leitenden Angestellten auf die betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen des Verbands keinen Einfluß nehmen können“. In der großen Tarifkommission (= Gesamtvorstand) des DJV, also in der „Herzkammer“ der Gewerkschaft, hat jedoch die Mehrheit der Mitglieder keinen Arbeitnehmerstatus oder gehört zur Gruppe der leitenden Angestellten: eine Vielzahl der derzeitigen Mitglieder des DJV-Gesamtvorstandes sind Freie Journalisten oder Rentner bzw. leitende Redakteure oder Redaktionsleiter.
4. Mitgliederbefragung zur Ausrichtung des DJV
Der Verbandstag möge beschließen:
Der Verbandstag beauftragt den Bundesvorstand im Wege der Richtlinie, unverzüglich eine schriftliche Befragung der Mitglieder der DJV-Landesverbände über die Frage durchzuführen, ob die bisher betonte Funktion des DJV als Gewerkschaft für Festangestellte zu Gunsten einer stärkeren Betonung der Funktion als Dienstleister für freiberufliche Journalisten („ADAC für Journalisten“) eingeschränkt werden und ob eine getrennte Zurechnung der Aufwendungen des DJV nach Gewerkschaft für Arbeitnehmer und Dienstleister für Freie erfolgen soll.
Begründung:
Eine Mitgliederbefragung im Landesverband Bremen hat ergeben, daß die breite Mehrheit eine neue Schwerpunktsetzung des DJV verlangt. Für die Beibehaltung des Schwerpunkts Gewerkschaft war ein Drittel der Bremer Mitglieder, für einen „ADAC für Journalisten“ stimmten zwei Drittel. Es spricht viel dafür, daß die Mehrheitsverhältnisse bei dieser Frage auch bundesweit nicht anders sind. Um der Zukunft des DJV willen ist es aber nicht verantwortlich, über die Köpfe einer breiten Mehrheit hinweg den Verband wesentlich - vor allem finanziell - in den Dienst der weiter schrumpfenden Minderheit der Festangestellten zu stellen und den Selbständigen keine adäquate Gegenleistung für die (hohen) DJV-Beiträge zu bieten. Die Mitgliederbefragung soll Klarheit schaffen; Beschlüsse von Gremien reichen für diese zukunftsentscheidende Frage nicht aus, da am Verbandsleben nur noch ca. 3 Prozent der Mitglieder teilnehmen. Die Befragung kann kostengünstig durch Beilage zum Verbandsorgan „Journalist“ durchgeführt werden; die Beilagemöglichlichkeit wird auch jetzt schon zu Mitgliederinformationen genutzt.
5. Kostenreduzierung bei Gremiensitzungen
Der Verbandstag möge beschließen:
Der Verbandstag fordert den Bundesvorstand auf, Sitzungen aller Verbandsgremien so zu organisieren, daß sie an einem Tag ohne die Notwendigkeit der Übernachtung der Teilnehmer durchführbar sind. Weiter fordert der Verbandstag, Sitzungen künftig nicht mehr in Hotels der obersten Kategorie, sondern in kostengünstigerem Rahmen abzuhalten und Bewirtungen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
Begründung:
Angesichts seiner schwierigen Finanzlage muß der DJV jede Möglichkeit der Einsparung konsequent nutzen. Auch in der Wirtschaft ist es seit langem üblich, Konferenzen und Vorstandssitzungen etc. nach dem Prinzip „Morgens hin, abends zurück“ zu organisieren. Angesichts von Sitzungen, deren Beratungszeiten immer kürzer werden und inzwischen z.B. beim Gesamtvorstand mal vier Stunden und mal sogar nur gut 30 Minuten betragen, sind weder Übernachtungen noch Kalte Buffets noch „Bunte Abende“ auf Verbandskosten erforderlich.
6. Keine Zusammenarbeit mit Extremisten
Der Verbandstag möge beschließen:
Der Verbandstag fordert den Bundesvorstand auf, die Zusammenarbeit mit dem privaten „Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung“ (DISS) mit dem Ziel der Beendigung zu überprüfen. Das DISS ist kein geeigneter Partner für den überparteilichen DJV, weil es allgemein als Teil der linksextremistischen Szene und als Zuarbeiter für die PDS und deren Rosa-Luxemburg-Stiftung bekannt ist. Ein Eintreten gegen Rassismus und Extremismus bleibt weiter Anliegen des DJV.
Begründung:
Seit der DJV veröffentlicht hat, gemeinsam mit dem umstrittenen privaten Institut, das als linksextrem gilt, eine „Sprachfibel gegen Rassismus“ herausgeben zu wollen, wird nicht nur massiv Kritik an dem Vorhaben selbst geübt, das als Versuch der Zensur und Neuauflage einer „Schrifttumskammer“ verurteilt wird. Ebenso ist in der Öffentlichkeit schlecht angekommen, daß der DJV mit einem „Institut“ zusammenarbeitet, das offenbar parteipolitische linksextreme Ziele verfolgt und dessen wissenschaftliche Qualifikation mindestens zweifelhaft ist. Da das DISS den Zielen des DJV nicht hilfreich ist, sondern ihnen aufgrund seines schlechten Rufes schadet, sollte sich der DJV von diesem Unternehmen trennen.
Wir kündigen für den Verbandstag zudem die folgenden Fragen an den Bundesvorstand an und teilen diese vorab mit, damit rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen und Informationen beigezogen werden können:
1. Wie viele Mitglieder des DJV sind von Tarifverhandlungen betroffen? Für wie viele DJV-Mitglieder gelten Tarifverträge oder kann über Tarifvertrage überhaupt verhandelt werden?
2. Welchen Organisationsgrad hat der DJV bei den festangestellten Redakteuren von Tageszeitungen, Zeitschriften und Rundfunkanstalten in absoluten und relativen Zahlen?
3. Treffen Informationen zu, nach denen weniger als 50% aller privatwirtschaftlichen Medienunternehmen in Deutschland überhaupt noch tarifgebunden sind?
4. Welche Erkenntnisse hat der DJV-Bundesvorstand über die Bereitschaft der tarifgebundenen DJV-Mitglieder, für einen Tarifabschluß in den Streik zu treten?
5. Treibt der DJV-Bundesverband - bezogen auf den monatlichen Beitrag von 6,22 Euro je Mitglied - für die dem DJV angehörenden freiberuflichen Journalisten einen finanziell, personell und organisatorisch mindestens gleichen Aufwand wie für die Tarifpolitik zugunsten der Festangestellten? Welche Tatsachen-Informationen stellt der DJV den Landesverbänden zur Verfügung, damit diese auf Vorwürfe reagieren können, die Freien finanzierten die Tarifpolitik (einschließlich des Streikfonds) für die Festen?
6. Wann beabsichtigt der Bundesvorstand dem Gesamtvorstand den nach § 5 Abs. 4 DJV-Arbeitskampf-Unterstützungsordnung jährlich zu erstattenden Bericht über die Gesamthöhe der im Streikfonds angesammelten Mittel vorzulegen?
7. In welcher Gesamthöhe stehen derzeit finanzielle Mittel für mögliche Arbeitskämpfe im Streikfonds zur Verfügung?
8. Wann wird der Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer, der nach § 5 Abs. 4 DJV-Arbeitskampf-Unterstützungsordnung auch Feststellungen über den Streikfonds enthalten muß, dem Gesamtvorstand vorgelegt? Ist der Prüfungsbericht für 2005 bereits erstellt? Wenn ja: Wie lauten die Feststellungen über den Streikfonds?
9. Der DJV Berlin hat öffentlich (in seinem Mitgliederblatt „Forum“) erklärt: „Die Beitragsschulden unseres Verbandes sind fürs erste bis Ende des Jahres gestundet.“ Bestätigt der Bundesvorstand diese Information?
10. Wenn Frage 9 mit „Ja“ zu beantworten ist: Wer hat aufgrund welcher Zuständigkeit über die - weitere - Stundung bis Jahresende 2006 entschieden, nachdem der Gesamtvorstand die Stundung nur bis zum 30. Juni 2006 bewilligt hat?
11. Wer ist nach der Satzung für die Entscheidung über Anträge in Beitragsangelegenheiten, hier insbesondere Stundungen, zuständig?
12. Treffen Informationen zu, wonach (außer dem DJV Berlin) weitere Landesverbände beim Bundesverband Stundung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung, Nachlaß etc. - ganz oder teilweise - beantragt und/oder erhalten haben? Wenn ja: Welche?
13. Wie ist das Werbeschreiben eines Herrn Thomas Mensinger eines "Brandenburger Journalisten-Verband" an Mitglieder des DJV-Brandenburg als Beilage in die vom DJV-Bundesverband herausgegebene Zeitschrift "journalist", Ausgabe 07/2006 sowie in Postaussendungen des DJV-Bundesverbandes geraten?
14. Trifft die in dem Schreiben von Herrn Mensinger mitgeteilte Information zu, wonach die Mitglieder des DJV-Brandenburg nicht mehr mit der Zeitschrift "journalist" beliefert werden sollen?
15. Wenn Frage 14 mit „Ja“ zu beantworten ist: Wie beabsichtigt der Bundesvorstand das in § 4 Abs. 2 lit. e DJV-Satzung normierte Recht auf regelmäßigen Bezug der DJV-Zeitschrift "journalist" für alle Mitglieder zu gewährleisten? Aus welcher Norm ergibt sich die Pflicht der Landesverbände, für die Zeitschrift des Bundesverbandes zu bezahlen?
16. Wenn Frage 14 mit „Ja“ zu beantworten ist: Warum teilt Herr Mensinger das Ende der Belieferung den Betroffenen mit, nicht aber der DJV-Bundesverband und/oder der Verlag Rommerskirchen? Wer hat Herrn Mensinger informiert und beauftragt, ein „attraktives Angebot“ des Verlages werbend anzupreisen?
17. Welche finanziellen Mittel oder geldwerten Leistungen wendet der DJV-Bundesverband dem Verlag Rommerskirchen für den Bezug bzw. die Lieferung der Zeitschrift „journalist“ zu? Welche finanziellen Mittel oder geldwerten Leistungen erhält der DJV-Bundesverband vom Verlag Rommerskirchen?
18. Wie hat sich das „DJV-Bildportal“ hinsichtlich der Teilnehmerzahl und der wirtschaftlichen Kennzahlen seit seinem Start entwickelt? Für wann erwartet der DJV einen „Return on Investment“, also die Rückführung des eingesetzten Kapitals?
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